AGB
1. Der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in Druckschriften zum Zwecke der Verbreitung ist ein -Anzeigenauftrag / Beilagenauftrag- im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausschließlich die hier veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den gesamten Vorgang der Abwicklung eines Anzeigenauftrages / Beilagenauftrages maßgebend. Eventuell abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
2. Der Verlag leistet keine Gewähr für die Aufnahme von Anzeigen und Beilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift. Eventuelle Platzvorschriften werden nicht als Auftragsbestandteil angenommen. So genannte „Platzwünsche“ werden nach Möglichkeit erfüllt. Jedoch können spätere Reklamationen wegen Nichteinhaltung solcher Vorschriften nicht als Vertragsbestandteil geltend gemacht werden. Bei rubrizierten Anzeigen gewährleistet der Verlag den Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
3. Der Verlag hat das Recht, Anzeigen- und/oder Beilagenaufträge im Rahmen eines Auftrages abzulehnen, und zwar auch dann, wenn der Auftrag bei Geschäftsstellen oder Vertretern aufgegeben worden ist. Der Verlag hat ferner das Recht, auch bereits rechtsverbindlich bestätigte Aufträge noch zurückzuweisen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder technischer Form den Grundsätzen des Verlages widersprechen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines durch den Verlag abgenommenen Musters der Beilage bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Publikation erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
4. Der Auftraggeber sorgt für die termingerechte Lieferung ordnungsgemäßer Druckunterlagen. Gelieferte Dateien werden ohne Gewähr weiterverarbeitet, belichtet und eventuell gelieferte Filme ohne Gewähr verwendet. Für fehlerhafte und/oder beschädigte Datenträger und/oder Dateien, haftet der Verlag nicht.
5. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Druckvorlagen besteht nicht.
6. Verschuldet der Verlag einen ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen Abdruck der Anzeige, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige innerhalb der garantierten, verkauften Auflage fehlerbehaftet ist. Schadenersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und/oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Eventuelle Beanstandungen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige geltend gemacht werden. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dennoch den vollen Preis für den Auftrag zu bezahlen.
7. Der Verlag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch Probeabzüge (Formproofs) an den Auftraggeber versenden. Die Probeabzüge sind nicht farbverbindlich. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß an den Verlag zurück, oder wird keiner angefordert, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für gewünschte Andrucke.
8. Bei allen Druckverfahren gelten geringfügige Farbabweichungen von der Originalvorlage als nicht berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Das gilt auch für den Vergleich zwischen den vom Auftraggeber angeforderten Andrucken und dem Auflagendruck.
9. Erkennt der Verlag Satzfehler, so wird der Verlag dem Auftraggeber in angemessener Frist die Möglichkeit zur Korrektur geben. Bestellerkorrekturen und/oder Autorenkorrekturen werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
10. Der Verlag kann Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich machen.
11. Hat der Verlag keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tatsächliche Abdruckgröße der Preisberechnung zugrunde gelegt.
12. Liegen die für die Bearbeitung der geschalteten Anzeigen in den Druckschriften des Verlages notwendigen Druckunterlagen nicht bis zum, in der Auftragsbestätigung, angegebenen Termin vor und kann die Anzeige deshalb nicht erscheinen, zahlt der Auftraggeber die vereinbarte Auftragssumme. Der Verlag ist nicht verpflichtet den Schaden nachzuweisen.
13. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Druckvorlagen besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechtspflichten entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige, bzw. Beilage zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten mit Informationen und Unterlagen nach bestem Gewissen zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung und Sendung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen, und dergleichen verbleibt, vorbehalten ausdrücklich anderweitiger Regelung, dem Verlag. Nachdrucke, auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand des Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, sind ohne Genehmigung des Verlages nicht zulässig.
14. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Verlages. Forderungen aus Weiterveräußerung von vorbehaltsbelasteten Waren werden dem Verlag zur Sicherung seiner Forderung ohne Einschränkung abgetreten.
15. Liegen dem Verlag begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vor, so ist der Verlag berechtigt, die Erfüllung des Auftrages von der vollen Vorauszahlung des vereinbarten Preises abhängig zu machen. Die Voraussetzung zur Ausführung von Aufträgen aller Art ist der Geldeingang der geforderten Vorkasse auf das Verlagskonto.
16. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen mit 8% über dem Bundesbank-Diskontsatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann, wenn die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen und Beilagen Vorauszahlung verlangen.
17. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Der Verlag hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
18. Ändert der Verlag die Preisliste, treten die neuen Bedingungen auch bei den laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die aktuelle Preisliste sind im Internet unter www.allstarsguide.de veröffentlicht und/oder können vom Auftraggeber beim Verlag jederzeit angefordert werden.
19. Vermittlungsagenturen, Werbemittler und andere vermittelnde Personen verpflichten sich, Angebote, Verträge und Abrechnungen entsprechend der neuesten gültigen Preisliste des Verlages zu erstellen. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
20. Wird die geplante Auflagenhöhe nicht erreicht, so hat das keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis, sofern die Auflagenhöhe im Vertrag nicht ausdrücklich zugesichert ist. Preisminderungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von der Änderung der eventuell im Vertrag verankerten Auflagenhöhe so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor dem Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann.
21. Betriebsstörungen und/oder Eingriffe durch höhere Gewalt, sowohl im eigenen wie in fremden Betrieben, befreien den Verlag von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Verlag für eventuell entstandenen Schaden haftbar zu machen.
22. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
23. Erfüllungsort für alle Aufträge ist Berlin. Gerichtsstand für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht Berlin bzw. Landgericht Berlin.
Berlin, April 2008
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